rausvonzuhaus.de geht mit neuem Design online

Für ein paar Wochen oder Monate ins Ausland gehen? Dabei hilft das Mobilitätsportal rausvonzuhaus.de, das komplett überarbeitet und in neuem Design online ist.

Ob Freiwilligendienste, Work&Travel, Jugendbegegnungen oder Praktika im Ausland – mit der neuen Seite findet ihr noch schneller zum passenden Angebot. Über eine Suchfunktion im App-Look gelangt ihr schnell an die für euch relevanten Inhalte. Alle Informationen werden passend zu dem gewählten Programm oder Land bzw. beidem angezeigt: wichtige Eckdaten, Infos zur Bewerbung, Vermittlungsorganisationen, Last-Minute-Angebote, Erfahrungsberichte, Filme sowie Hinweise zu Stipendien und Förderprogrammen.

Wer es dennoch lieber persönlich mag, kann sich jederzeit bei der eurodesk-Beratungsstelle Teltow-Fläming melden.

DFJW-Tipps für das neue Schuljahr

Mit dem Plan zur Wiederaufnahme von Jugendbegegnungen starten Austausch und Mobilität wieder durch. Du interessierst dich für Sport, nachhaltige Entwicklung, berufliche Bildung und bis junger als 30 Jahre? Dann hat das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) genau das Richtige für dich!

Film: „Die positiven Effekte von Jugendbegegnungen”

Können wir uns durch eine Begegnung mit einem anderen Menschen selbst besser kennenlernen? Unsere Talente entdecken oder erfahren, was wir im Leben machen möchten? Die Protagonistinnen und Protagonisten dieses DPJW-Films zeigen, dass es geht! Einige von ihnen haben erst vor kurzem an einem Austauschprojekt teilgenommen, andere bereits vor vielen Jahren. Eines verbindet sie jedoch – die Überzeugung, dass sie dank ihrer Austauscherfahrungen viele Kompetenzen gewonnen haben, von Soft skills bis hin zu Fachkenntnissen. Toleranz, Mitgefühl und Selbstvertrauen sowie Fremdsprachenkenntnisse, erste berufs- oder kunstbezogene Erfahrungen – Austauschprojekte fördern langfristige Entwicklungen bei jungen Menschen. Dieser zweisprachige Film veranschaulicht die Vorteile des internationalen Jugendaustausches, daher eignet er sich gut als Werbung für Jugendbegegnungen an Schulen oder Jugendeinrichtungen.

Startschuss für das Deutsch-Afrikanische Jugendwerk

Mit dem neuen Jugendwerk will die Bundesrepublik den Austausch mit afrikanischen Partnern vertiefen. Gefördert werden junge Menschen zwischen 16 und 30 Jahren sowie junge Fachkräfte. Schwerpunkte sind die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen.

Die Förderungen durch das Jugendwerk richten sich an Projekte, die sich einer nachhaltig sozialen, ökonomischen oder ökologischen Entwicklung widmen. Impulsgeber hierfür sind die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (z. B. kein Hunger, hochwertige Bildung, Geschlechtergleicheit, Zugang zu sauberem Wasser usw.). Anknüpfungspunkte für Projektbeiträge zum Erreichen dieser Ziele finden sich überall, in Afrika, in Deutschland, im Alltag, in der Schule, im Verein, im Beruf. Das Deutsch-Afrikanische Jugendwerk spricht daher verschiedenste zivilgesellschaftliche Akteure an, mit einem gemeinsamen Ziel: „einen Beitrag zur Umsetzung des Weltzukunftsvertrags leisten – für und mit der Jugend“.

Austausch für junge Menschen und Fachkräfte

Das DAJW richtet seine Fördertätigkeit an zwei Programmlinien aus:

Teams up!

Ob private Umweltinitiative unter Freunden, Sportverein oder Musikclub – über die Programmlinie Teams up! sollen direkt Jugendaustauschprojekte gefördert werden. Jugendgruppen, die sich in entwicklungspolitischen Austauschprojekten einsetzen möchten, können über eine Zeitspanne von bis zu zwei Jahren gefördert werden. Die Projekte beinhalten eine Hin- und eine Rückbegegnung sowie digitale Begegnungen. Dabei werden die Projekte von der Vorbereitungs- bis zur Nachbereitungsphase professionell begleitet und finanziell unterstützt.

Ebenfalls gefördert werden Begleitprojekte, mit denen Teams up! weiterentwickelt werden soll. Diese Förderung richtet sich in erster Linie an Träger der Jugendarbeit und -bildung sowie der Entwicklungszusammenarbeit.

Modellprojekte, die besonders innovativ und von besonderer Relevanz für die entwicklungspolitische, internationale Jugendarbeit sind, können besonders gefördert werden. Für sie gelten unter anderem keine Altersbeschränkungen.

Team works!

Die Programmlinie Team works! bietet beruflichen Austausch. Für vier Wochen können junge Berufstätige in Ausbildungsberufen zum Einsatz beim Partner aufbrechen, also junge Fachkräfte aus Afrika die Bundesrepublik besuchen und umgekehrt. Von diesem Austausch profitieren die Nachwuchskräfte ebenso wie die einsetzenden Arbeitgeber. Die jungen Menschen qualifizieren sich weiter, erwerben interkulturelle Kompetenzen und knüpfen wertvolle Kontakte. An ihre Einsatzstellen wiederum bringen sie frisch erworbenes Fachwissen mit, das die Arbeit der Gastgeber für eine nachhaltige Entwicklung stärkt.

Die jungen Fachkräfte müssen dafür mindestens im dritten Ausbildungsjahr sein oder in ihren ersten Berufsjahren. Für sie gilt eine Altersbeschränkung von 18 bis 30 Jahren.

Ein Beratungsangebot besteht außerdem für die Betriebe, sozialen Einrichtungen und Unternehmen, die Fachkräfte aufnehmen oder entsenden möchten. Der Senior Experten Service begleitet bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung des Einsatzes.

Weitere Informationen: www.deutsch-afrikanisches-jugendwerk.de

(Quelle: IJAB/Fachkräfteportal/Roman Thieltges)

Freiwilligendienst in Tschechien: Projekt Ahoj.info 2021

Das Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch – Tandem in Pilsen (CZ) sucht zum 01.09. oder 1.10. 2021 eine:n Freiwillige:n für das Projekt „ahoj.info“ für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps bis zum 31.08.2022. Tandem Regensburg sucht für den gleichen Zeitraum zwei Freiwillige aus Tschechien.

Der Kern des ahoj.info Projekts sind die Vorbereitung und Durchführung eines Workshops und einer Jugendkonferenz für junge Menschen aus Deutschland und Tschechien zum aktuellen Schwerpunktthema „Jugend gestaltet Zukunft“. Die Freiwilligen setzen dabei selbst ein Thema aus den Bereichen Beteiligung, Demokratie und Diversität. Zu den weiteren Aufgaben zählen redaktionelle Tätigkeiten für die Webseiten und Social Media-Accounts der Koordinierungszentren sowie die aktive Teilnahme an Tandem-Veranstaltungen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Online-Dialog „Jugendmobilität in turbulenten Zeiten im turbulenten Europa“ am 30.04.2021 ab 11 Uhr

Seit nunmehr einem Jahr haben sich die bekannten Lebens- und Arbeitswelten grundlegend verändert. An der deutsch-polnischen Grenze, in Polen und in Deutschland, in der Europäischen Union, in der gesamten Welt. Dem gemeinsamen Ziel und Versprechen Menschen beiderseits der Grenze zusammenzubringen, stehen damit große Hürden entgegen. Die vielen Errungenschaften der Europäischen Union können zur Zeit nur bedingt genossen werden. Als ob die Pandemie nicht ausreichend turbulent wäre, kam noch der Brexit und dessen Folgen hinzu.

Insbesondere bestehende Partnerschaften und geplante Aktivitäten im Bereich der Jugendmobilität in allen denkbaren Hinsichten leiden unter den fehlenden persönlichen Begegnungen. Ist die Digitalisierung der Heilmittel dafür? Was geht noch? Welche Lösungen bieten sich an? Sollen man einfach die weniger turbulenten Zeiten einfach abwarten?

Darüber soll gemeinsam am 30.04., ab 11 Uhr in einem Online-Dialog mit Podiumsdiskussion via Zoom debattiert werden.

Für Sie und mit Ihnen diskutieren im Podium: 

  • Darius Müller (Schloss Trebnitz Jugend– und Begegnungszentrum e.V.)
  • Agnieszka Sajduk (Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg) 
  • Toralf Schiwietz (Euroregion PRO EUROPA VIADRINA Mittlere Oder e.V., EUROPE DIRECT Frankfurt (Oder)) 
  • Claudius Siebel (JUGEND für Europa, Nationale Agentur Erasmus+) 
  • Klaus Waiditschka (Jugendhilfe und Sozialarbeit e.V., EURODESK Beratungsstelle) 

Moderation:

Matthias Hoffmann (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg)

Seien Sie mit dabei und teilen Sie Ihre Erfahrungen mit, profitieren Sie von den Erfahrungen der Experten und anderer Teilnehmenden. Treten Sie in Dialog mit den Podiumsteilnehmenden. Zur Anmeldung oder für Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an info@euroregion-viadrina.eu

2021 einen deutsch-französischen oder trilateralen Austausch organisieren

Das DFJW hat drei Projekt- und Programmausschreibungen auf den Weg gebracht, damit Sie auch in Corona-Zeiten deutsch-französische oder trilaterale Jugendbegegnungen organisieren und den Kontakt zu Partnern aufrechterhalten können. Ob Online-Austausch mit jungen Menschen, Diskussionen rund um Europa oder Weiterbildungsangebote: Hier finden Sie sicher die passende Ausschreibung

Regelungen für den Jugendaustausch mit UK

Seit 1. Januar 2021 wird das zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich vereinbarte Abkommen angewendet. Mit Blick auf Maßnahmen im Bereich des Austausches hat das Auswirkungen. IJAB (Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.) hat dazu verschiedene Quellen und Informationen ausgewertet und nachfolgend noch einmal zusammengefasst:

Einreise im Allgemeinen

Das Abkommen sieht vor, dass Kurzaufenthalte in der EU bzw. im Vereinigten Königreich von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen von der Visumspflicht befreit sind. Für längere Aufenthalte ist ein Visum erforderlich. Zur Einreise können EU-Bürger/-innen bis zum 30.09.2021 einen Personalausweis oder Reisepass nutzen. Ab 01.10.2021 ist bis auf wenige Ausnahmen die Einreise für EU-Bürger/-innen nur noch mit einem gültigen Reisepass möglich. (Quelle: Auswärtiges Amt)

Einreisevoraussetzungen über den Brexit checker prüfen

Übersicht mit Informationen der britischen Regierung zu Visa und Einreise

Um in Großbritannien zu arbeiten oder zu studieren, muss man seit dem 1. Januar 2021 bestimmte Bedingungen erfüllen. Informationen zum neuen punktebasierten Einwanderungssystem bietet die britische Regierung auf ihrer Webseite.

Erlaubte Aktivitäten für „Visitors“

Au-pair 

EU-Bürger/-innen, die vor dem 01.01.2021 ihre Au-pair-Stelle angetreten haben, müssen vor dem 30.06.2021 einen Antrag im Rahmen des EU Settlement Scheme stellen. Damit können sie ihre begonnene Au-pair-Tätigkeit legal zu Ende führen. (Quelle: Auswärtiges Amt)

Das punktebasierte Einwanderungssystem des Vereinigten Königreichs sieht keinen speziellen Weg für Au-pairs vor und es wurde auch kein solcher Weg als Teil des neuen Systems, das am 1. Januar 2021 eingeführt wurde, geschaffen. Au-pair-Tätigkeiten fallen nicht unter die erlaubten Tätigkeiten für Kurzzeit-BesucheAu-pairs gelten als Fachkräfte (siehe 6122 ‚Childminders and related occupations‘) und unterliegen insbesondere den punktebasierten Anforderungen rund um den Mindestverdienst. Die „domestic workers“-Route gilt für Personen, die bereits ein Jahr lang für einen Arbeitgeber anderswo gearbeitet haben und diesen dann für bis zu sechs Monate nach Großbritannien begleiten. (Informationen der britischen Botschaft Berlin)

Praktika / Studium

Praktika sind nur noch unter sehr eingeschränkten Bedingungen erlaubt. Aus Sicht des Auswärtigen Amts scheint es in der Regel für EU-Bürger/-innen seit dem 01.01.2021 nicht mehr gestattet zu sein, ein Pflichtpraktikum einer deutschen Universität im Vereinigten Königreich zu absolvieren. Gegebenenfalls kommt die Beantragung eines kostenpflichtigen Arbeitsvisums („Temporary Worker – Work experience or research and training programme“) in Betracht. (Quelle: Auswärtiges Amt)

Weitere studiumbezogene Informationen bieten die britische Regierung unter https://www.gov.uk/guidance/studying-in-the-uk-guidance-for-eu-students sowie der British Council unter https://www.britishcouncil.de/studium-uk.

Das BMBF bietet ebenfalls Informationen zu den neuen Regelungen im internationalen Austausch im Hochschul- und Schulbereich mit dem Vereinigten Königreich.

Einreise mit Gruppen (Kurzaufenthalte)

Kinder und Jugendliche aus EU- und EFTA-Staaten sowie der Schweiz können für Aufenthalte (z.B. Schulausflüge, schulischer Austausch) von bis zu sechs Monaten ohne Visum ins Vereinigte Königreich einreisen. Für Aufenthalte von mehr als sechs Monaten muss ein Visum beantragt werden. (Quellen: BMBFGOV.UK)

Kinder und Jugendliche, die keine EWR- oder Schweizer Staatsbürgerschaft haben, aber in diesen Ländern leben, können bis zum 30.09.2021 weiterhin im Rahmen der Schülersammelliste (List of Travellers form) in das Vereinigte Königreich reisen. Ab dem 01.10.2021 benötigen sie dann für die Einreise als Teil einer Schulgruppe oder anderer Gruppen neben einem Reisepass auch ein Visum. (Quellen: GOV.UKUK German Connection)

[Betrifft Einreise für UK-Gruppen in die EU: Seit dem 01.01.2021 besteht für EU-Mitgliedstaaten keine Möglichkeit mehr, die Sammelliste eines Schulausflugs von einer Schule aus dem Vereinigten Königreich als Reisedokument anzuerkennen. Es ist deshalb von jeder Schülerin und jedem Schüler einer Schule aus dem Vereinigten Königreich bei einem Schulausflug in die EU ein individuelles Reisedokument und bei Bedarf ein Visum mit sich zu führen. (Quelle: BMBF)]

Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps / Freiwilligendienste

Alle Projekte mit britischen Partnern, die bis Ende 2020 über die EU-Programme Erasmus+ JUGEND IN AKTION und Europäisches Solidaritätskorps bewilligt wurden, können wie geplant durchgeführt werden. Dies gilt auch für den Fall, wenn sie erst 2021 oder später umgesetzt werden. Aufenhalte im Vereinigten Königreich mit der Absicht, einen Freiwilligendienst zu leisten, setzen den Erwerb eines entsprechenden Visums voraus. Das Visum muss mindestens drei Monate vor Antritt des Freiwilligendienstes beantragt werden; außer den Visakosten fällt noch ein Gesundheitszuschlag an. Freiwilligendienste fallen unter die Kategorie von Arbeitsvisa für „Temporary Worker – Volunteer for a charity“. Für noch nachwirkendende Aufenthalte bis zu sechs Monaten im Rahmen von Erasmus+ ist kein Visum nötig, sofern es nicht schon bisher erforderlich war. Dabei ist der Aufenthaltszweck auf die Teilnahme an der Aktivität beschränkt, einer bezahlten Tätigkeit darf nicht nachgegangen werden. (Quellen: GOV.UK, JUGEND für EuropaMomentum World CICWWOOF UK)

Freiwilligenarbeit (Volunteering), die insgesamt nicht länger als 30 Tage dauert und für eine Wohltätigkeitsorganisation erfolgt, die entweder bei der Charity Commission für England und Wales, der Charity Commission für Nordirland oder dem Office of the Scottish Charity Regulator registriert ist, fällt unter die Kategorie „Permitted Activities for visitors“. Der Hauptgrund der Einreise nach Großbritannien muss aber weiterhin der Tourismus sein. (Quellen: GOV.UK, WWOOF UK)

Deutsch-Französischer Freiwilligendienst im Sport

Das Jugendbildungszentrum Blossin koordiniert den Freiwilligendienst für junge Erwachsene, die ein Jahr in einer Vereinsstruktur im Sport- oder in einem sportnahen Träger oder Verband in Frankreich tätig sein möchten.

Das Programm wendet sich an junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Je nach Art des Freiwilligendienstes kann ein bestimmtes Niveau an Französischkenntnissen verlangt werden.

Die Tätigkeiten der Freiwilligen variieren je nach Angebot und Kooperationspartner der Einsatzstelle und bestehen im Regelfall aus einem Mix aus organisatorischer bzw. administrativer Unterstützung im Büro und praktischer Mithilfe bei Sportkursen ober der Unterstützung bei Deutsch-Französischen Jugendbegegnungen.

Begleitet wird der Freiwilligendienst durch deutsch-französische Fortbildungen, an denen die deutschen und französischen Freiwilligen gemeinsam teilnehmen.

Bewerbungsfrist ist der 23. April.

Bewerbungsmöglichkeiten und weitere Infos findest Du hier: www.blossin.de/lernwelt/freiwilligendienst/

Jetzt Bewerben: FSJ für Kultur und Natur im Ausland ab 1. März 2022

Trotz Covid-19 zuversichtlich bleiben und hoffen, dass der internationale Freiwilligendienst kulturweit bald wieder stattfinden kann! Die Bewerbungsphase läuft: Alle, die ab dem 01.03.2022 die Arbeit von Schulen, Goethe-Instituten, UNESCO-Biosphärenreservaten, Geoparks oder Weltnaturerbestätten unterstützen wollen, können sich jetzt bis zum 03.05.2021, 12 Uhr, online auf kulturweit.de für ein Freiwilliges Soziales Jahr im Ausland bewerben.

Kultur-Freiwilligendienst (6 oder 12 Monate): Ob in der Kulturprogramm-Abteilung am Goethe-Institut Hanoi, im DAAD-Informationszentrum in Bogotá oder als Assistenz im Deutschunterricht an der Europaschule Tiflis. kulturweit-Freiwillige lernen die Auswärtige Kultur-und Bildungspolitik hautnah kennen: in Ländern des Globalen Südens, in Osteuropa und der GUS. Natur-Freiwilligendienst (6 Monate): Vom Mount Elgon in Uganda bis zu den Palast-Grotten in Uruguay lernen kulturweit-Freiwillige, wie nachhaltige Entwicklung möglich wird – in Afrika und Asien, in Lateinamerika und Osteuropa, im internationalen Netzwerk der UNESCO-Nationalkommissionen.

Alle Infos in der ausführlichen Ausschreibung (pdf) oder online unter https://www.kulturweit.de.

Bewerbung

Die Bewerbung ist bis 03.05.2021 und ausschließlich über die Online-Bewerbungsplattform https://bewerbung.kulturweit.de möglich.

Über kulturweit

kulturweit ist der internationale Freiwilligendienst in der Auswärtigen Kultur-und Bildungspolitik. Das Programm eröffnet Menschen von 18 bis 26 Jahren globale Perspektiven. Im Freiwilligendienst der Deutschen UNESCO-Kommission machen sie sich weltweit für Bildung, Kultur und Natur stark, gefördert vom Auswärtigen Amt. kulturweit fördert zivilgesellschaftliches Engagement, transkulturelle Kompetenzen und die Weltoffenheit junger Menschen. Seit 2009 hat das Programm mehr als 4.000 Freiwillige entsandt und ist mit dem Quifd-Siegel für Qualität in Freiwilligendiensten ausgezeichnet. Nach Abschluss des Freiwilligendienstes erwartet alle kulturweit-Alumni ein umfangreiches Weiterbildungsangebot und die Zusammenarbeit in einem jungen Expert*innennetzwerk zur Auswärtigen Kultur-und Bildungspolitik.

Quelle: https://ijab.de/alle-kurzmeldungen/fsj-fuer-kultur-und-natur-im-ausland-ab-1-maerz-2022