Neben vielen, vielen organisatorischen Details steht im Vorfeld der Planung und Umsetzung einer internationalen Jugendbegegnung die Frage nach den Kosten und wer sie übernimmt im Raum.
Hier gibt es schönerweise eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten:
Im Landkreis Teltow-Fläming direkt gibt es die Möglichkeit der Gewährung einer Zuwendung für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit gemäß §11 SGB VIII. Anträge für internationale Jugendbegegnungen können direkt hier angefragt werden:
- Landkreis Teltow-Fläming
- Dezernat II – Jugendamt,
- Am Nuthefließ 2
- 14943 Luckenwalde
Desweiteren gibt es neben dem EU-Programm JUGEND IN AKTION verschiedene Förderprogramme des Bundes: Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW), das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) und den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP). Der KJP fördert weltweit Begegnungen, wobei die Länder Israel, Russland, Tschechische Republik einen Sonderstatus haben: Für den Austausch mit diesen Ländern wurden eigene Koordinationszentren/ Büros eingerichtet: Tandem für Tschechien, die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch (Stiftung DRJA) für Russland und ConAct für Israel.
Wer sich wegen der verschiedenen Fördermöglichkeiten und die Umsetzung der eigenen internationalen Jugendbegegnung noch unsicher ist, kann sich gern für eine Beratung (siehe Kontakt) melden.